Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entscheiden, dass der Schutz der Allgemeinheit vor dem Sichtpotential, welches vom Online Glücksspiel ausgeht, Vorrang vor der gesetzlich garantierten Dienstleistungsfreiheit hat. Soll heißen: Das Online Glücksspiel sowie die Abgabe von Wetten an nichtstaatliche Dienstleister bleiben weiterhin verboten. In Portugal sind Wetten im Internet verboten und dürfen nur auf der Plattform von einer einzigen, staatlich kontrollierten Organisation (Santa Casa da Misericórdia), abgegeben werden.
Der Sportwettenanbieter bwin zog dagegen vor Gericht mit der Begründung, dass es ein Recht auf Dienstleistungsfreiheit gäbe und auch ein freier Glücksspielmarkt mit strengen Regeln und Bedingungen zur Gefahrenprävention sicher sei. Der EuGH wies diese Klage jedoch zurück. Diese Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie im Internet. Mit seinem Urteil hat der EuGH auch das staatliche Monopol auf Online Wetten bestätigt. Ziel sei es, die Gefahr durch Betrügereien im Internet einzudämmen.
In Deutschland sieht man das ganz ähnlich, denn hierzulande sind Online-Wetten seit Anfang 2008 komplett verboten. Durch das Urteil des EuGH sehen sich die Bundesländer in ihrer Entscheidung, das Glücksspiel so zu regulieren, bestätigt. Und so sieht es auch die deutsche Regierung, dass nun überhaupt keine Zweifel mehr an der europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrages besteht. Somit stehen online Casinos und online Wettanbieter in Europa nach wie vor harte Zeiten bevor, denn es bleibt abzuwarten bis sich diese strenge Gesetzeslage zugunsten der online Portale ändern wird.